Charta für Menschen mit Autismus
Menschen mit Autismus
sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihrem besten Interesse an denselben
Rechten und Privilegien teilhaben wie die gesamte europäische Bevölkerung.
Diese Rechte sollten in jedem Staat durch eine entsprechende Gesetzgebung
unterstützt, geschützt und durchgesetzt werden.
Die Deklarationen der Vereinten Nationen zu den Rechten geistig behinderter Menschen
(1971) und den Rechten behinderter Menschen (1975) und andere relevante
Deklarationen zu den Menschenrechten sollten berücksichtigt werden, für
Menschen mit Autismus sollten aber insbesondere folgende Punkte mit
eingeschlossen sein:
1.
Das
Recht
von Menschen mit Autismus, ein unabhängiges Leben im Rahmen ihrer
Möglichkeiten führen zu können;
2. Das Recht von Menschen mit Autismus auf den Zugang zu einer
unvoreingenommenen und
gewissenhaften klinischen Diagnose und Beurteilung;
3. Das Recht von Menschen mit Autismus auf angemessene Erziehung und
Betreuung;
4. Das Recht von Menschen mit Autismus (und ihrer Vertreter) in alle
Entscheidungen bezüglich
ihrer Zukunft mit einbezogen zu werden; die Wünsche
des betroffenen Menschen müssen
soweit wie möglich ermittelt und respektiert werden.
5. Das Recht von Menschen mit Autismus auf ein ausreichendes Angebot
adäquater
Wohnmöglichkeiten;
6. Das Recht von Menschen mit Autismus auf die Ausstattung, die Hilfe
und die unterstützenden
Dienste, die notwendig sind, um ein vollkommen
erfülltes, produktives Leben in Würde und
Unabhängigkeit führen zu können;
7. Das Recht von Menschen mit Autismus auf ein Einkommen oder eine
Entlohnung, die
ausreicht, angemessene Ernährung, Kleidung, Unterkunft und
andere Lebensnotwendigkeiten
zu finanzieren;
8. Das Recht von Menschen mit Autismus so weit wie möglich an der
Entwicklung und der
Organisation der Dienstemitzuwirken, die für ihr
Wohlergehen sorgen sollen;
9. Das Recht von Menschen mit Autismus auf geeignete Beratung und
Fürsorge ihre physische,
psychische und geistige Gesundheit betreffend; dies
schließt das Angebot einer adäquaten
Behandlung und Medikation im besten Interesse des
einzelnen Betroffenen sowie beschützende
Maßnahmen mit ein;
10. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf eine sinnvolle Beschäftigung und Berufsausbildung
ohne Benachteiligung oder Diskriminierung; Ausbildung und
Berufstätigkeit sollten sich an den
Fähigkeiten und den Interessen des Einzelnen
orientieren;
11. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf Zugang zu allen Beförderungsmöglichkeiten und
auf Bewegungsfreiheit;
12. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf Teilnahme und Inanspruchnahme von Kultur,
Unterhaltung, Erholung und Sport;
13. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf einen gleichberechtigten Zugang und Nutzung
aller Einrichtungen, Dienstleistungen und
Aktivitäten;
14. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf sexuelle und andere Beziehungen, Ehe
miteingeschlossen ohne Ausbeutung oder Nötigung;
15. Das
Recht
von Menschen mit Autismus (oder ihrer Vertreter) auf juristische Vertretung und
Beistand und auf umfassenden gesetzlichen Schutz;
16. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf ein Leben ohne Angst und ohne Bedrohung durch
eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie oder andere
restriktive Einrichtungen;
17. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf ein Leben ohne körperliche Misshandlung oder
Vernachlässigung;
18. Das
Recht
von Menschen mit Autismus auf ein Leben ohne missbräuchlichen
Medikamenteneinsatz;
19. Das
Recht
von Menschen mit Autismus (und ihrer
Vertreter) auf Zugang zu allen Daten, die in
persönlichen, medizinischen, psychologischen,
psychiatrischen und pädagogischen Berichten
enthalten sind.
Als schriftliche Deklaration übernommen vom Europäische Parlament am 9. Mai 1996.
Autismuscharta als pdf-Datei:
-->Autismus-Charta.pdf